Allgemeine Geschäftsbedingungen Home
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Das Angebot auf der Internetseite
von bildwerke -schick umfasst die grafische Gestaltung und den Druck von Kleinauflagen der Produkte. Diese unterliegen folgenden Bedingungen. |
| Dienstleistungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
| (gültig ab dem 01. 01.2008) |
| §1 Allgemeines - Geltungsbereich |
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Firma "Claudia Schick - BILDWERKE"
(im Folgenden "Auftragnehmer") erbringt alle Dienstleistungen, z.B. Grafik+Design, Layout, Texte, Kleinauflagendrucke und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. |
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Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") im
Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich zugestimmt. |
| §2 Vertragsschluss |
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Der Vertrag kommt mit Bestätigung des
Auftrages (Auftragsbestätigung) durch den Auftragnehmer oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien, sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger. Das jeweilige Bestellformular zur Leistung ist Bestandteil dieses Vertrages. |
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Aufträge, die gegen geltendes Recht der
Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, werden nicht bearbeitet. |
| §3 Informationsübergabe an den Auftragnehmer |
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Werden bei der Dienstleistung durch den
Auftragnehmer Informationen jeder Art wie z.B. Nutzdaten, Software, Bilder, Grafiken, Texte, Prospekte, Quellcodes des Auftraggebers übergeben, verpflichtet sich der Auftraggeber diese vorher in auszureichender Weise zu sichern und diese dem Auftragnehmer in kopierter Form zur Verfügung zu stellen. Sollte die Kopieform z.B. aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko bei Verlust. Es dürfen nur Informationen übergeben werden an denen der Auftraggeber das Recht hat diese an den Auftragnehmer zur Durchführung der Dienstleistung zu überlassen. |
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Sollten Informationen übergeben werden
die nach der Durchführung wieder zurückgegeben werden müssen, muss dieses rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Sollten hierdurch Versand und Verpackungskosten entstehen trägt diese der Auftraggeber. |
| §4 Dienstleistungsdurchführung |
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Je nach Auftragssituation kann die
praktische Durchführung zeitlich verzögert werden. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine schnelle zeitnahe Abwicklung des Auftrags. |
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Entsteht bei der Durchführung ein
geistiges Werk unterliegt dieses dem weltweiten Urheberrecht und dem Copyright. In diesem Fall überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht exklusive, nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht die dem Zweck der Aufgabenstellung dient. |
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Sollte der Auftragnehmer bewusst
geistiges Eigentum Dritter (z.B. Software, Bilder usw.) verwenden sorgt dieser dafür, dass dieser die Nutzungsrechte für die Aufgabenstellung erwirbt. Ggf. anfallende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. |
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Die Aufträge können vom Auftragnehmer
ganz oder auch in Teilen an Dritte zur Durchführung vergeben werden, z.B. Großauflagendruck. |
| §5 Übergabe von digitalen Daten an den Auftraggeber |
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Kommt es auftragsgemäß zu einer Übergabe
von digitalen Daten wird dieses wie vereinbart übergeben. Ist die Art der Übergabe nicht vereinbart kann dieses wahlweise des Auftragnehmers per eMail oder Download oder per Upload auf einen Server des Auftraggebers oder auf dem Postwege per Datenträger erfolgen. |
| §6 Prüfung der Leistungen |
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Der Auftraggeber verpflichtet
(Mitprüfungspflicht) sich unmittelbar die auftragsgemäß durchgeführten Dienstleistungen auf Fehler zu prüfen. Fehler werden, wenn für den Auftragnehmer möglich behoben. |
| §7 Preise, Rechnungstelllung, Bezahlung |
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Alle Preise zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung zzgl. gesetzlicher MwSt. Rechnungen werden mit ausgewiesener MwSt. per email oder auf dem Postweg übermittelt. |
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Soweit jeweils nicht anders vereinbart
gilt: a) Zahlungsziel ist Vorauskasse b) Zahlungsart: Bankeinzug oder wahlweise des Auftragsnehmers per Überweisung oder bar. |
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Sollten Preise in Brutto, also inkl.
MwSt. z.B. in Preislisten angegeben worden sein und ändert sich der Steuersatz werden hier die Nettopreise ermittelt und zzgl. neuen Steuersatz in Rechnung gestellt. |
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Für Arbeiten nach Aufwand wird je
angefangenen 15 Minuten abgerechnet. Außerdem schätzt der Auftragnehmer grob den Gesamtaufwand und kann den errechneten Betrag als Vorauskasse bekommen. Diese Schätzung gilt nicht als Angebot im Rechtssinne, sondern wird später ggf. berichtigt. |
| §8 Zahlungsverzug |
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Hat der Auftraggeber zum
Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er
für eine darauf folgende Mahnung vom Auftragnehmer den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von netto 10 EUR zu tragen. Für eventuelle Rücklastschriften belastet der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Bearbeitungspauschale von netto 5 EUR zusätzlich zur Mahngebühr. Für die Zeit, in der sich der Auftraggeber in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 16% pro Jahr tagesanteilig fällig. |
| §9 Eigentumsvorbehalt |
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Das im Rahmen der Dienstleistung
übergebene Nutzungsrecht an geistigen Eigentum behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehungen. |
| §10 Schadenshaftung |
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Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur
dann, wenn dieser oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung vom Auftragnehmer auf den Schaden beschränkt, der für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. |
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In der Regel werden die Dienstleistungen
aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt. Sollten durch die Durchführung Rechte (z.B. Marken-, Patent- und Urheberrechte) Dritter verletzt werden oder gegen andere Gesetze oder gegen die guten Sitten, haftet der Auftraggeber für Schäden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung. |
| §11 Referenzen und Kundenlisten |
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Der Auftragnehmer kann die durchgeführte
Leistung in seine Referenzen und Kundenlisten zeitlich auch befristet aufnehmen. Verschiedene Angaben wie Firmenname, Kontaktdaten, Logos, Beschreibung können angegeben werden. Ein Recht zur Aufnahme in die Referenzen seitens des Auftraggebers gibt es nicht. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich den Eintrag in angemessener Ankündigungsfrist löschen lassen. |
| §12 Datenschutz |
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Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und
nutzt personenbezogene Daten eines Auftragsgebers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Werbe- und Abrechnungszwecken erforderlich sind. |
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Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Informationsverkehr zu kontrollieren. |
| §13 Gerichtsstand, Geltendes Recht |
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Biberach an der Riss. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. |
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Für die vom Auftragnehmer auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). |
| §14 Salvatorische Klausel |
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Sollten Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |