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Das Angebot auf der Internetseite  von bildwerke -schick umfasst die grafische Gestaltung und
den Druck von Kleinauflagen der Produkte. Diese unterliegen folgenden Bedingungen.
Dienstleistungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(gültig ab dem 01. 01.2008)
§1 Allgemeines - Geltungsbereich
Firma "Claudia Schick - BILDWERKE"  (im Folgenden "Auftragnehmer") erbringt alle
Dienstleistungen, z.B. Grafik+Design, Layout, Texte, Kleinauflagendrucke und Serviceleistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Bedingungen der Auftraggeber werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages (Auftragsbestätigung) durch den Auftragnehmer
oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien, sowie deren jeweilige
Rechtsnachfolger. Das jeweilige Bestellformular zur Leistung ist Bestandteil dieses Vertrages.
Aufträge, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische
Grundwerte verstoßen, werden nicht bearbeitet.
§3 Informationsübergabe an den Auftragnehmer
Werden bei der Dienstleistung durch den Auftragnehmer Informationen jeder Art wie z.B.
Nutzdaten, Software, Bilder, Grafiken, Texte, Prospekte, Quellcodes des Auftraggebers
übergeben, verpflichtet sich der Auftraggeber diese vorher in auszureichender Weise zu sichern
und diese dem Auftragnehmer in kopierter Form zur Verfügung zu stellen. Sollte die Kopieform
z.B. aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko bei
Verlust. Es dürfen nur Informationen übergeben werden an denen der Auftraggeber das Recht hat
diese an den Auftragnehmer zur Durchführung der Dienstleistung zu überlassen.
Sollten Informationen übergeben werden die nach der Durchführung wieder zurückgegeben werden
müssen, muss dieses rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Sollten hierdurch Versand und
Verpackungskosten entstehen trägt diese der Auftraggeber.
§4 Dienstleistungsdurchführung
Je nach Auftragssituation kann die praktische Durchführung zeitlich verzögert werden. Der
Auftragnehmer bemüht sich um eine schnelle zeitnahe Abwicklung des Auftrags.
Entsteht bei der Durchführung ein geistiges Werk unterliegt dieses dem weltweiten Urheberrecht
und dem Copyright. In diesem Fall überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht
exklusive, nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht die dem Zweck der Aufgabenstellung dient.
Sollte der Auftragnehmer bewusst geistiges Eigentum Dritter (z.B. Software, Bilder usw.)
verwenden sorgt dieser dafür, dass dieser die Nutzungsrechte für die Aufgabenstellung erwirbt.
Ggf. anfallende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Aufträge können vom Auftragnehmer ganz oder auch in Teilen an Dritte zur Durchführung
vergeben werden, z.B. Großauflagendruck.
§5 Übergabe von digitalen Daten an den Auftraggeber
Kommt es auftragsgemäß zu einer Übergabe von digitalen Daten wird dieses wie vereinbart
übergeben. Ist die Art der Übergabe nicht vereinbart kann dieses wahlweise des Auftragnehmers
per eMail oder Download oder per Upload auf einen Server des Auftraggebers oder auf dem
Postwege per Datenträger erfolgen.
§6 Prüfung der Leistungen
Der Auftraggeber verpflichtet (Mitprüfungspflicht) sich unmittelbar die auftragsgemäß
durchgeführten Dienstleistungen auf Fehler zu prüfen. Fehler werden, wenn für den Auftragnehmer
möglich behoben.
§7 Preise, Rechnungstelllung, Bezahlung
Alle Preise zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zzgl. gesetzlicher MwSt. Rechnungen werden
mit ausgewiesener MwSt. per email oder auf dem Postweg übermittelt.
Soweit jeweils nicht anders vereinbart gilt: a) Zahlungsziel ist Vorauskasse b) Zahlungsart:
Bankeinzug oder wahlweise des Auftragsnehmers per Überweisung oder bar.
Sollten Preise in Brutto, also inkl. MwSt. z.B. in Preislisten angegeben worden sein und ändert
sich der Steuersatz werden hier die Nettopreise ermittelt und zzgl. neuen Steuersatz in
Rechnung gestellt.
Für Arbeiten nach Aufwand wird je angefangenen 15 Minuten abgerechnet. Außerdem schätzt der
Auftragnehmer grob den Gesamtaufwand und kann den errechneten Betrag als Vorauskasse
bekommen. Diese Schätzung gilt nicht als Angebot im Rechtssinne, sondern wird später ggf.
berichtigt.
§8 Zahlungsverzug
Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für
eine darauf folgende Mahnung vom Auftragnehmer den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand
(Mahngebühr) in Höhe von netto 10 EUR zu tragen. Für eventuelle Rücklastschriften belastet der
Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Bearbeitungspauschale von netto 5 EUR zusätzlich
zur Mahngebühr. Für die Zeit, in der sich der Auftraggeber in Verzug befindet, werden Zinsen in
Höhe von 16% pro Jahr tagesanteilig fällig.
§9 Eigentumsvorbehalt
Das im Rahmen der Dienstleistung übergebene Nutzungsrecht an geistigen Eigentum behält sich
der Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber
hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehungen.
§10 Schadenshaftung
Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn dieser oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung
vom Auftragnehmer auf den Schaden beschränkt, der für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss
vernünftigerweise voraussehbar war.
In der Regel werden die Dienstleistungen aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt.
Sollten durch die Durchführung Rechte (z.B. Marken-, Patent- und Urheberrechte) Dritter verletzt
werden oder gegen andere Gesetze oder gegen die guten Sitten, haftet der Auftraggeber für
Schäden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung.
§11 Referenzen und Kundenlisten
Der Auftragnehmer kann die durchgeführte Leistung in seine Referenzen und Kundenlisten zeitlich
auch befristet aufnehmen. Verschiedene Angaben wie Firmenname, Kontaktdaten, Logos,
Beschreibung können angegeben werden. Ein Recht zur Aufnahme in die Referenzen seitens des
Auftraggebers gibt es nicht. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, kann der
Auftraggeber jederzeit schriftlich den Eintrag in angemessener Ankündigungsfrist löschen lassen.
§12 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Auftragsgebers
ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung
sowie zu Werbe- und Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort
abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Informationsverkehr zu kontrollieren.
§13 Gerichtsstand, Geltendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Biberach an der Riss. Der Auftragnehmer
ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
Für die vom Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-
Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
§14 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.